Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: Mai 2026§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Denis Himaj, handelnd unter der Marke Selenova (nachfolgend „Auftragnehmer"), und dem jeweiligen Auftraggeber. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
§ 2 Vertragsschluss
Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande. Die Beauftragung per E-Mail gilt als schriftliche Form im Sinne dieser AGB.
§ 3 Leistungsumfang
Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung. Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung und können zu einer Anpassung der Vergütung führen.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, Teilleistungen durch qualifizierte Dritte (Subunternehmer) erbringen zu lassen, sofern dies dem Auftraggeber zumutbar ist.
Der Auftragnehmer erstellt Websites grundsätzlich als statische, performance- und sicherheitsoptimierte Seiten ohne Content-Management-System. Eine eigenständige inhaltliche Pflege durch den Auftraggeber ist konzeptbedingt nicht vorgesehen; inhaltliche Änderungen nach Übergabe übernimmt das Studio als persönlichen Concierge-Service — im Rahmen eines Wartungsvertrags oder als Einzelleistung, fachgerecht umgesetzt, ohne dass sich der Auftraggeber mit technischen Details befassen muss. Auf diesen Umstand wird der Auftraggeber vor Vertragsschluss hingewiesen.
Sofern im Auftrag die Einbindung von Diensten Dritter vereinbart wird — etwa Newsletter-Software, Termin-Buchungssysteme oder Analyse-Werkzeuge —, beschränkt sich die Leistung des Auftragnehmers auf die fachgerechte Einrichtung und Einbindung. Für die laufende Verfügbarkeit, Funktionsfähigkeit, Preisgestaltung und Datenverarbeitung dieser Drittdienste ist der jeweilige Anbieter verantwortlich. Etwaige laufende Kosten dieser Dienste trägt der Auftraggeber, sofern nicht abweichend vereinbart. Der Auftraggeber ist für den Abschluss erforderlicher Verträge zur Auftragsverarbeitung mit den jeweiligen Drittanbietern selbst verantwortlich; der Auftragnehmer unterstützt hierbei beratend.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Materialien und Zugänge rechtzeitig und vollständig zur Verfügung. Verzögerungen, die auf unvollständige oder verspätete Mitwirkung des Auftraggebers zurückzuführen sind, gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers und können zu einer angemessenen Anpassung vereinbarter Termine führen.
§ 5 Vergütung und Zahlungsbedingungen
Die Vergütung richtet sich nach dem jeweiligen Angebot. Sofern der Auftragnehmer der Umsatzsteuerpflicht unterliegt, verstehen sich alle Preise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer; diese wird gesondert auf der Rechnung ausgewiesen. Sofern der Auftragnehmer die Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG in Anspruch nimmt, wird keine Umsatzsteuer berechnet und ausgewiesen; ein entsprechender Hinweis wird auf der Rechnung vermerkt.
Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 7 Tagen (Kalendertagen) nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gemäß § 247 BGB geschuldet.
Bei Projekten erfolgt die Zahlung, sofern im Angebot nicht abweichend geregelt, in drei Raten: 40 % als Anzahlung bei Auftragserteilung, 40 % nach Freigabe des Konzepts und 20 % bei Live-Schaltung beziehungsweise Übergabe der Arbeitsergebnisse. Bei kleineren Aufträgen unter einem Auftragswert von 2.000 EUR netto kann der Auftragnehmer eine abweichende Zahlungsweise vorsehen.
Laufende Leistungen wie Wartungsverträge, Suchmaschinenoptimierung oder die Betreuung von Werbekampagnen werden monatlich im Voraus abgerechnet. Solche Verträge haben, sofern nicht abweichend vereinbart, eine Mindestlaufzeit von einem Monat und verlängern sich automatisch um jeweils einen weiteren Monat, sofern sie nicht mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende in Textform gekündigt werden.
Einzelne Änderungsleistungen außerhalb eines Wartungsvertrags (Pay-per-Change) werden nach den im jeweils gültigen Leistungsverzeichnis genannten Pauschalen oder nach Aufwand abgerechnet und sind nach Erbringung sofort fällig.
Bei der Betreuung von Werbekampagnen (z. B. Google Ads, Meta Ads) ist das an die jeweilige Werbeplattform zu zahlende Werbebudget nicht in der Vergütung des Auftragnehmers enthalten. Das Werbebudget wird entweder direkt vom Auftraggeber an die Plattform gezahlt oder dem Auftraggeber gesondert und transparent in Rechnung gestellt. Der Auftragnehmer erhält keine Provision oder Marge auf das Werbebudget, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
§ 6 Urheberrecht und Nutzungsrechte
Alle im Rahmen des Auftrags erstellten Werke, insbesondere Designs, Konzepte, Code, Texte, Grafiken, Dateien, Dokumentationen und sonstige Arbeitsergebnisse, gehen mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung in das Eigentum des Auftraggebers über, soweit rechtlich zulässig. Der Auftraggeber erhält daran das ausschließliche, zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkte Nutzungsrecht.
Der Auftragnehmer überträgt dem Auftraggeber mit vollständiger Bezahlung sämtliche übertragbaren Nutzungs-, Verwertungs- und Eigentumsrechte an den im Rahmen des Auftrags erstellten Leistungen. Eine Nutzung durch den Auftragnehmer zu eigenen oder sonstigen Zwecken ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers zulässig.
Alle im Rahmen des Auftrags erstellten oder übergebenen Daten, Arbeitsdateien, Quellcodes, Dokumentationen und sonstigen Unterlagen werden nach vollständiger Bezahlung an den Auftraggeber herausgegeben, sofern keine gesetzlichen oder vertraglichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
Eine Übertragung oder Weitergabe an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers, soweit nicht zur Vertragserfüllung erforderlich oder gesetzlich zulässig.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, die im Rahmen des Auftrags erbrachten Leistungen sowie daraus entstandene Ausschnitte, Screenshots, Beschreibungen und sonstige Darstellungen zu Eigenwerbungs- und Referenzzwecken in seinem Portfolio, auf seiner Website sowie in sozialen Medien und sonstigen Präsentationskanälen zu verwenden, sofern dem keine berechtigten Geheimhaltungsinteressen oder abweichenden schriftlichen Vereinbarungen entgegenstehen.
Bei Website-Projekten wird im Fußbereich der erstellten Website ein dezenter Gestaltungshinweis („Design Selenova") mit Verlinkung zur Website des Auftragnehmers eingebunden. Dieser Hinweis bleibt für die Dauer der Live-Schaltung bestehen. Auf Wunsch des Auftraggebers kann der Hinweis gegen eine einmalige Gebühr von 1.500 EUR netto entfernt werden. Eine entsprechende Vereinbarung ist im Angebot oder gesondert in Textform zu treffen.
§ 7 Gewährleistung und Haftung
Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen mit der Sorgfalt eines gewissenhaften und fachkundigen Dienstleisters. Bei Mängeln der Leistung hat der Auftraggeber zunächst einen Anspruch auf Nachbesserung.
Die Haftung des Auftragnehmers für Schäden ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, es sei denn, es handelt sich um die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung von Kardinalpflichten ist die Haftung auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die Haftung für mittelbare Schäden, insbesondere entgangenen Gewinn, ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
Nimmt der Auftraggeber oder ein von ihm beauftragter Dritter nach Übergabe eigenständig Änderungen am Quellcode, an der Konfiguration oder an der Hosting-Umgebung der erstellten Website vor, entfällt die Gewährleistung für hieraus resultierende Mängel oder Fehlfunktionen. Dies gilt auch für Schäden, die durch unsachgemäße Nutzung, fehlende Aktualisierung eingebundener Drittdienste oder durch Eingriffe Dritter entstehen.
Der Auftragnehmer übernimmt keine Gewähr für bestimmte wirtschaftliche Erfolge, insbesondere nicht für konkrete Platzierungen in Suchmaschinen, ein bestimmtes Besucheraufkommen oder eine bestimmte Anzahl von Anfragen oder Verkäufen. Suchmaschinenoptimierung und Werbekampagnen sind Dienstleistungen, deren Ergebnis von zahlreichen, auch außerhalb des Einflussbereichs des Auftragnehmers liegenden Faktoren abhängt.
§ 8 Drittanbieter und Unterauftragsverarbeiter
Zur Erbringung seiner Leistungen kann der Auftragnehmer qualifizierte Drittanbieter (Unterauftragsverarbeiter) einsetzen. Für den Betrieb des Kontaktformulars auf seiner Website nutzt der Auftragnehmer den Dienst Formspree (Formspree, Inc., 2261 Market Street #4717, San Francisco, CA 94114, USA). Über dieses Formular eingereichte Daten werden gemäß der Datenschutzerklärung des Auftragnehmers und der Datenschutzrichtlinie von Formspree (formspree.io/legal/privacy-policy) verarbeitet.
Der Auftragnehmer stellt sicher, dass eingesetzte Drittanbieter angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten ergriffen haben und, sofern erforderlich, der DSGVO unterliegen oder auf Basis geeigneter Garantien (z. B. EU-Standardvertragsklauseln) tätig sind.
§ 9 Vertraulichkeit
Beide Parteien verpflichten sich, alle ihnen im Rahmen des Vertrages bekannt gewordenen vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei dauerhaft geheim zu halten und nur zur Vertragserfüllung zu verwenden. Diese Pflicht gilt auch nach Beendigung des Vertrages.
§ 10 Kündigung und vorzeitige Beendigung
Laufende Projekte können von beiden Seiten mit einer Frist von 14 Tagen in Textform gekündigt werden. Im Falle einer Kündigung durch den Auftraggeber sind alle bis zum Zeitpunkt der Kündigung erbrachten Leistungen zu vergüten. Bereits angefangene Projektphasen werden anteilig berechnet.
Laufende Dauerschuldverhältnisse wie Wartungsverträge, SEO-Betreuung oder die Betreuung von Werbekampagnen können von beiden Seiten mit einer Frist von 14 Tagen zum Ende eines Abrechnungsmonats in Textform gekündigt werden, sofern im Angebot keine abweichende Laufzeit oder Kündigungsfrist vereinbart wurde. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Seiten unberührt.
Bereits im Voraus gezahlte Vergütungen für nicht in Anspruch genommene Leistungszeiträume werden im Falle einer wirksamen Kündigung anteilig erstattet, soweit die Leistungen noch nicht erbracht und nicht durch den Auftragnehmer bereits gegenüber Dritten (z. B. Werbeplattformen) verbindlich beauftragt wurden.
§ 11 Zufriedenheitszusagen
Etwaige Zufriedenheits- oder Rückerstattungszusagen werden, sofern vereinbart, individuell im jeweiligen Vertrag bzw. Angebot festgehalten. Allein maßgeblich sind die dort getroffenen Regelungen. Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte des Auftraggebers nach § 7 bleiben hiervon unberührt.
§ 12 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
Der Auftragnehmer ist als Einzelunternehmer tätig und kein eingetragener Kaufmann im Sinne des HGB. Soweit der Auftraggeber Unternehmer gemäß § 14 BGB ist und seinen Sitz in Deutschland hat, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB der Sitz des Auftragnehmers in Wendlingen am Neckar — zuständiges Gericht: Amtsgericht Nürtingen. Gegenüber Verbrauchern gilt der gesetzliche Gerichtsstand.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.